Gestaltungsempfehlung
„Alter Ortskern
Elze“
Geltungsbereich
Der
räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen
innerhalb des von den Straßen „Wasserwerkstraße
Einmündung Schmiedestraße – Plumhofer Straße -
Bruchweg – Hohenheider Straße – In
der Horst – Bunte Riede – Schmiedestraße“
umgrenzten Gebietes sowie einzelne daran
angrenzende Grundstücke.
Die
Empfehlung gilt für bauliche Maßnahmen wie
Neubauten, Wiederaufbauten, Anbauten und
Umbauten. Erhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten an bestehenden baulichen
Anlagen bleiben unberührt.
Begründung
Bis zur
Mitte des 20. Jahrhunderts sind in der Wedemark
viele gestalterisch reizvolle Ortsbilder
entstanden. Zum Bau von Gebäuden standen nur
wenige Materialien zur Verfügung (Naturstein,
roter Ziegel, Holz). Der Nutzungszweck
(Landwirtschaft, Handwerk, Wohnen) sowie die
handwerklichen Bautraditionen (Mauern, Zimmern)
veränderten sich nur wenig. Zusammen führt dies
zu einem relativ einheitlichen und harmonischen
Erscheinungsbild der alten Ortskerne.
Die
traditionelle Bauweise in der Wedemark weist
breite, „liegend“ wirkende Baukörper mit
steilen, weit herabreichenden Dächern aus roten
Ziegeln auf.
In den
letzten 30 Jahren wurden viele alte Höfe in Elze
aufgegeben und z.T. abgerissen. Auf den Hof- und
Freiflächen wurden Neubauten errichtet, die in
ihrer Ausformung und Gestaltung wenig
Gemeinsamkeiten mit der alten Substanz aufweisen
und unharmonisch und z. T. störend wirken.
Den
besonderen Charakter des Ortskerns Elze
verdeutlichen die beiden folgenden Punkte:
1.
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser
Gestaltungsempfehlung befinden sich 23
denkmalgeschützte Gebäude.
2. Elze
ist im alten Ortskern mit 12
landwirtschaftlichen Betrieben noch immer
bäuerlich geprägt.
Ein
harmonisches Ortsbild steigert den Wohn- und
Grundstückswert im gesamten Ort. Bewohner und
Besucher fühlen sich in einem Ort mit eigenem
Charakter und Wiedererkennungswert wohler. Einer
weiteren Zerstörung des alten Ortskerns Elze
soll entgegen gewirkt werden.
Darum beschließt der Ortsrat Elze/Meitze diese
„Örtliche Gestaltungsempfehlung“.
AG
Alter Ortskern Elze
Gestaltungsempfehlung
Prägende Merkmale des
Altdorfes sollten erhalten werden. Eine
zusätzliche Bebauung im Ortskern ist nur
wünschenswert, wenn die charakteristischen
Merkmale des Ortes nicht gestört werden. Eine
Umnutzung alter Gebäude ist einem Neubau
vorzuziehen, um die Bausubstanz zu erhalten.
Neubauten sollen sich architektonisch in die
Umgebung einfügen und sind mit der Gemeinde
abzustimmen.
Alter
Baumbestand ist ortsbildprägend und sollte daher
bei der Planung möglichst erhalten werden. Bei
unvermeidlichem Abgang ist Nachpflanzung im
alten Ortskern vorzusehen (z.B. zwei neue für
einen alten Baum). Es wird angestrebt, dass
jedes Grundstück wenigstens einen großkronigen
Laubbaum als „Hausbaum“ hat und pflegt.
Gebäudeanordnung
Bei
Umnutzung oder Neugestaltung alter Hof- bzw.
Freiflächen sollten die charakteristischen
Merkmale von „Hofanlagen“ erkennbar bleiben
(d.h. eine lebendig aufgelockerte Anordnung von
Haupt- und Nebengebäuden sowie Freiflächen).
Umnutzung in Form von Gemeinschaftswohnanlagen,
aber auch zur Ansiedlung kleiner Geschäfte,
sollte begünstigt werden.
Gebäudeform
Wohngebäude sollen nur als Einzel- oder
Doppelhäuser und maximal zweigeschossig
errichtet werden.
Es
sollen langgestreckte, gedrungene Baukörper mit
Proportionen in Anlehnung an alte Gebäude
vorgesehen werden.
Fassade
Für die
Wandflächen sollen überwiegend folgende
Materialien verwendet werden:
-
einfach gebrannte Ziegel rot –
rotbraun
-
Fachwerk, Ausfachungen mit
Ziegel oder weiß bis lehmfarben
verputzt
-
Holzverlattung (insbesondere im
Giebelbereich)
-
Fenster sollen stehende
Fensterformate (möglichst mit
Teilung) aufweisen
Dächer
Auf den
Hauptbaukörpern sollen nur Sattel- oder
Krüppelwalmdächer (keine Flachdächer oder
Dachterrassen) vorgesehen werden
Die
Dachneigung der Hauptbaukörper soll 38° bis 58°
betragen, bei Anbauten mindestens 30°.Bei
landwirtschaftlichen Gebäuden, die der
Unterbringung von Maschinen, Geräten oder
Lagerung von Vorräten dienen, kann die
Dachneigung unterschritten werden.
Dachaufbauten wie Zwerchhäuser, Schlepp- und
Giebelgauben sollen eine Gesamtlänge von. 2/3
der Trauflänge nicht überschreiten.
Dachflächenfenster sollen nur in untergeordneter
Größe vorgesehen werden.
Als
Material sollen einfach gebrannte rote bis
rotbraune Ziegel (keine Glasur) verwendet
werden, Betonsteine sollen der traditionellen
Ziegelform entsprechen.
Freiflächen
Bestehende ortsprägende Laubbäume sollen
erhalten bleiben und in die Bauplanung
einbezogen werden
Hofpflasterungen sollen nur soweit erforderlich
vorgenommen werden, damit möglichst große
Vegetationszonen erhalten bleiben. Mindestens
die Hälfte des Grundstücks soll für Nutz- und
Ziergärten oder Obstwiesen, aber auch der
Versickerung des Regenwassers dienen.
Einfriedungen
Für die
Einfriedungen der Baugrundstücke entlang der zur
Erschließung dienenden Verkehrsflächen sollen
nur die nachfolgend aufgeführten Materialien
verwendet werden:
-
Hecken aus
heimischen Laubgehölzen, nicht
aus Nadelgehölzen (z.B. Thuja)
-
vertikal
gegliederte Holzzäune,
-
rote
Ziegelmauern nur für Sockel und
Pfeiler.
-
Maschendrahtzäune sind nur in
Verbindung mit einer
eingrünenden Heckenbepflanzung
- Bauliche
Anlagen von Einfriedungen
entlang der zur Erschließung
dienenden
-
Verkehrsflächen sollen nicht
höher als 1,20 m sein.
Ensemble- und
Denkmalschutz
Bauvorhaben in der Umgebung von Einzelanlagen
und Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz
unterliegen, müssen diesen Denkmalen in der Wahl
des Materials, in der handwerklichen Ausführung
sowie in Farbe und Form so angepasst werden,
dass die Eigenart der Denkmale oder der
Eindruck, den diese hervorrufen, durch die
Ausführung nicht beeinträchtigt werden.
(Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz vom
1.4.1979)